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   VG Stuttgart, 12.01.2023 - 2 K 6423/22   

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https://dejure.org/2023,158
VG Stuttgart, 12.01.2023 - 2 K 6423/22 (https://dejure.org/2023,158)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 12.01.2023 - 2 K 6423/22 (https://dejure.org/2023,158)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Januar 2023 - 2 K 6423/22 (https://dejure.org/2023,158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 33a NatSchG, § 1 UmwRG, § 3 UmwRG, § 5 UmwRG
    Einstweiliger Rechtschutz gegen naturschutzrechtliche Genehmigung zur Rodung und Umwandlung von drei Streuobstflächen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NatSchG § 33a; UmwRG § 1; UmwRG § 3; UmwRG § 5
    Ausgleich; Gewerbegebiet; Naturschutzvereinigung; Streuobstbestand; Umwandlung; Umwandlungsgenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streuobstbestand erhalten oder Gewerbegebiet erweitern?

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Stuttgart (Pressemitteilung)

    Antrag des Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Baden-Württemberg e.V. auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine der Gemeinde Großbettlingen erteilte Genehmigung zur Rodung einer Streuobstwiese erfolglos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streuobstfläche darf gerodet werden - Umwandlungsgenehmigung voraussichtlich rechtmäßig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streuobstbestand erhalten oder Gewerbegebiet erweitern? (IBR 2023, 1009)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 20.09.1995 - VIII ZR 52/94

    Die Bundesrepublik kann "Zwangsvertreter" -Provisionen nicht geltend machen

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.01.2023 - 2 K 6423/22
    Danach ist eine Rechtsausübung dann unzulässig, wenn sie in einem unlösbaren Widerspruch zu dem eigenen Vorverhalten des Ausübenden steht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.06.2018 - 9 S 652/16 - juris Rn. 34; BGH, Urt. v. 20.09.1995 - VIII ZR 52/94 - juris Rn. 12).

    Widersprüchliches Verhalten ist allerdings nur dann missbräuchlich, wenn der andere Teil aus dem früheren Verhalten des Rechtsinhabers auf eine bestimmte Sach- und Rechtslage vertrauen konnte, der Berechtigte somit für den anderen Teil einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (a.A. BGH, Urt. v. 20.09.1995 - VIII ZR 52/94 - juris Rn. 12 wonach sogar die Begründung schutzwürdigen Vertrauens der Gegenseite nicht notwendig vorauszusetzen ist).

  • VG Karlsruhe, 22.12.2022 - 14 K 4097/22

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Erteilung einer naturschutzrechtlichen

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.01.2023 - 2 K 6423/22
    b) Der Antragsteller ist auch als eine nach § 3 UmwRG anerkannte inländische Vereinigung antragsbefugt und die auf § 33a Abs. 2 und 3 NatSchG gestützte Genehmigung zur Umwandlung eines Streuobstbestandes unterfällt als Entscheidung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG auch dem Katalog der in § 1 Abs. 1 Satz 1 UmwRG genannten Entscheidungen (vgl. hierzu ausführlich VG Karlsruhe, Beschl. v. 22.12.2022 - 14 K 4097/22 - juris Rn. 101 ff.).

    Die gesamte Vorschrift des § 33a NatSchG wirft eine Vielzahl von Fragen auf (so zurückhaltend formuliert in VG Karlsruhe, Beschl. v. 22.12.2022 - 14 K 4097/22 - juris Rn. 158 ff.).

  • BVerwG, 18.12.1973 - I C 34.72

    Erstattung eines Teilbetrages für Aufwendungen zur Erfüllung der

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.01.2023 - 2 K 6423/22
    Auch im öffentlichen Recht ist der Grundsatz von Treu und Glauben heranzuziehen (BVerwG, Urt. v. 18.12.1973 - I C 34.72 - juris Rn. 126).

    Auch sonstige Umstände können die Rechtsausübung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (BVerwG, Urt. v. 18.12.1973 - I C 34.72 - juris Rn. 127).

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.01.2023 - 2 K 6423/22
    Die Vorschrift des § 5 UmwRG beruht auf dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15.10.2015 (Rechtssache C-137/14), in dem die bisher vorgesehene materielle Präklusionsvorschrift des § 2 Abs. 3 UmwRG a.F. für unionsrechtswidrig erklärt, aber zugleich klargestellt wurde, dass der nationale Gesetzgeber spezifische Verfahrensvorschriften vorsehen könne, nach denen z.B. ein missbräuchliches oder unredliches Vorbringen unzulässig sei.
  • BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18

    Westumfahrung Halle: Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.01.2023 - 2 K 6423/22
    Namentlich darf die Interpretation und Anwendung des § 5 UmwRG demnach nicht dazu führen, dass die wegen Unionsrechtswidrigkeit abgeschaffte materielle Präklusionswirkung in umweltrechtlich relevanten Zulassungs- oder Planungsverfahren faktisch wiederhergestellt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.06.2019 - 9 A 2.18 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.01.2023 - 2 K 6423/22
    Die Begründung hat den Zweck, die Betroffenen in die Lage zu versetzen, durch Kenntnis der Gründe, die die Behörde zur Vollziehungsanordnung veranlasst haben, die Erfolgsaussichten eines Aussetzungsantrags auf Grundlage von § 80 Abs. 4 und 5 VwGO abzuschätzen (BVerwG, Beschl. v. 18.09.2001 - 1 DB 26.01 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 3 S 2225/15

    Windenergieanlage; Umweltverträglichkeitsprüfung; Lärmimmissionen; besonderes

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.01.2023 - 2 K 6423/22
    In einem solchen mehrpoligen Verwaltungsrechtsverhältnis stehen sich (Grundrechts-)Positionen gegenüber, die prinzipiell gleichwertig sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.02.2016 - 3 S 2225/15 - juris Rn. 12).
  • OVG Hamburg, 15.08.2018 - 1 Es 1/18

    Eilantrag gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.01.2023 - 2 K 6423/22
    Die Annahme eines im Sinne dieser Vorschrift treuwidrigen Verhaltens ist vor dem Hintergrund der unionsrechtlichen Vorgaben und der hierzu einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wohl eng zu handhaben und auf Ausnahmefälle zu beschränken (OVG Hamburg, Beschl. v. 15.08.2018 - 1 Es 1/18.P - juris Rn. 59; VG Cottbus, Beschl. v. 16.03.2022 - VG 3 L 381/21 - juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2017 - 7 A 1069/14

    Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen den Umbau des Hinterhauses aufgrund

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.01.2023 - 2 K 6423/22
    Im Baurecht ist etwa anerkannt, dass ein Rechtsbehelf eines Nachbarn dann unzulässig ist, wenn er zunächst erklärt, keine Einwendungen gegen ein bestimmtes Bauvorhaben zu erheben und dann später doch gegen dieses vorgeht, etwa gar, nachdem der Bauherr schon Dispositionen getätigt hat, (BVerwG, Beschl. v. 11.02.1997 - 4 B 10.97 - juris Rn. 2; OVG NRW, Urt. v. 05.09.2017 - 7 A 1069/14 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 11.02.1997 - 4 B 10.97

    Bauordnungsrecht - Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.01.2023 - 2 K 6423/22
    Im Baurecht ist etwa anerkannt, dass ein Rechtsbehelf eines Nachbarn dann unzulässig ist, wenn er zunächst erklärt, keine Einwendungen gegen ein bestimmtes Bauvorhaben zu erheben und dann später doch gegen dieses vorgeht, etwa gar, nachdem der Bauherr schon Dispositionen getätigt hat, (BVerwG, Beschl. v. 11.02.1997 - 4 B 10.97 - juris Rn. 2; OVG NRW, Urt. v. 05.09.2017 - 7 A 1069/14 - juris Rn. 40).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 10 S 2173/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2018 - 5 S 548/18

    Beschwerdeentscheidung bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit der

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2020 - 10 S 625/19

    Betriebsuntersagung eines Diesel-Kraftfahrzeugs; illegale Abschalteinrichtung;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2018 - 9 S 652/16

    Tatbestandswirkung der Genehmigung zum Betrieb einer Privatschule

  • VG Cottbus, 16.03.2022 - 3 L 381/21

    Hauptbetriebsplan für den Tagebau Jänschwalde rechtswidrig

  • VG Stuttgart, 12.10.2023 - 2 K 4527/23

    Klage gegen eine naturschutzrechtliche Genehmigung zur Rodung und Umwandlung

    § 33a Abs. 2 NatSchG BW begründet einen (gebundenen) Anspruch auf Erteilung einer Umwandlungsgenehmigung, wenn die Erhaltung eines bestimmten Streuobstbaumbestandes nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt; ein Ermessen der Behörde ist für diesen Fall nicht vorgesehen (vgl. bereits VG Stuttgart, Beschl. v. 12.01.2023 - 2 K 6423/22 - juris).

    Versucht man den unklaren Wortlaut der Norm unter Heranziehung grundlegender Prinzipien des öffentlichen Rechts auszulegen, muss wohl ein (gebundener) Anspruch auf Erteilung einer Umwandlungsgenehmigung dann bestehen, wenn die Erhaltung eines bestimmten Streuobstbestandes nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt; ein Ermessen der Behörde kann es dann aller Voraussicht nach nicht geben (vgl. bereits Beschluss der Kammer v. 12.01.2023 - 2 K 6423/22 - juris).

  • VG Freiburg, 25.10.2023 - 6 K 2547/23

    Umwandlung eines gesetzlich geschützten Streuobstbestandes im Rahmen des

    Allerdings ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Vorschrift des § 33a Abs. 2 und Abs. 3 NatSchG die zuständige Naturschutzbehörde zur Erteilung einer Genehmigung für die Umwandlung eines Streuobstbestandes ermächtigt, bislang erst in zwei verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen thematisiert und darin als "uneindeutig" (VG Karlsruhe, Beschluss vom 22.12.2022 - 14 K 4097/22 - juris Rn. 160) bzw. als "Fehlgriff" (VG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2023 - 2 K 6423/22 - juris Rn. 41) angesehen worden.

    Aufgrund des von der Umwandlungsgenehmigung nur in einem geringeren Teil seiner Gesamtfläche betroffenen Streuobstbestandes hält die Kammer einen darunter liegenden Wert in Höhe von 10.000,-- EUR für angemessen (vgl. auch VG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2023 - 2 K 6423/22 - juris Rn. 59).

  • VG Freiburg, 16.10.2023 - 10 K 3097/23

    Befristete Waldumwandlungsgenehmigung: Notwendigkeit der Vornahme einer

    Insbesondere ist der Antragsteller als eine nach § 3 UmwRG anerkannte inländische Vereinigung antragsbefugt, da die auf § 11 LWaldG gestützte Genehmigung über die befristete Umwandlung einer insgesamt ca. 0,29 ha (2.988 m²) großen Waldfläche zwecks Bau bzw. Umlegung der Gashochdruckleitung Rheintalsüdleitung (RTS 2) im Bereich des von der Beigeladenen Ziff. 2 geplanten Stadtteils Dietenbach als Entscheidung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG dem Katalog der in § 1 Abs. 1 Satz 1 UmwRG genannten Entscheidungen unterfällt (zur entsprechenden Qualifizierung einer Genehmigung zur Umwandlung eines Streuobstbestandes auf der Grundlage des § 33a Abs. 2 und 3 NatSchG vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 22.12.2022 - 14 K 4097/22 -, juris Rn. 109, und VG Stuttgart, Beschluss vom 12.01.2023 - 2 K 6423/22 -, juris Rn. 25).
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